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In welchem Umkreis von Fütterungen darf Schalenwild in Notzeiten nicht erlegt werden?
BJagdG § 19 - Sachliche Verbote
- Verboten ist …
(10) In Notzeiten Schalenwild in einem Umkreis von 200 Metern von Fütterungen zu erlegen
In welchem Umkreis von Fütterungen darf Schalenwild in Notzeiten nicht erlegt werden?
BJagdG § 19 - Sachliche Verbote