Welche der nachgenannten Beschreibungen trifft im Sinne des Bayerischen Jagdgesetzes auf eine Treibjagd zu?

Erklärung:

„Treibjagd ist die Jagd, an der neben Schützen mehr als vier Personen als Treiber und Abwehrer teilnehmen.“ (Art. 30 BayJG)

Bei einer Treibjagd in Bayern müssen also mindestens 5 Treiber dabei sein.

A

Es nehmen an einer Jagd 8 Schützen und 3 Treiber unter Verwendung von 3 Alpenländischen Dachsbracken teil

B

Es nehmen an einer Jagd 10 Schützen und 5 Treiber unter Verwendung von 5 Wachtelhunden teil

C

Es nehmen an einer Jagd 5 Schützen und 1 Treiber unter Verwendung von 1 Deutsch Kurzhaar teil