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Welche der nachgenannten Beschreibungen trifft im Sinne des Bayerischen Jagdgesetzes auf eine Treibjagd zu?
„Treibjagd ist die Jagd, an der neben Schützen mehr als vier Personen als Treiber und Abwehrer teilnehmen.“ (Art. 30 BayJG)
Bei einer Treibjagd in Bayern müssen also mindestens 5 Treiber dabei sein.