Berechtigt eine für den Abschuss von Niederwild ausgestellte schriftliche Jagderlaubnis den Jagdgast auch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen?
Der Jagdschutz wird primär vom Revierinhaber, einem Jagdaufseher und der Polizei ausgeübt. Der Revierinhaber kann einem Jagdgast auch die Ausübung des Jagdschutzes erlauben, jedoch nur in Bezug auf den Schutz des Wildes vor Tieren vor Futternot und Wildseuche.
Ja
Nein