Waidwissen logo
Waidwissen
144 / 257

Berechtigt eine für den Abschuss von ausgestellte schriftliche den Jagdgast auch zur Tötung wildernder Hunde und Katzen?


Der wird primär vom Revierinhaber, einem Jagdaufseher und der Polizei ausgeübt. Allerdings kann der Revierinhaber einem Jagdgast die Ausübung des Jagdschutzes erlauben. In diesem Fall darf der Jagdgast jedoch nur einen beschränkten des vor Futternot und Wildseuche ausüben.