Ist ein Revierinhaber ohne weiteres berechtigt, einen in seinem Revier verendet gefundenen Auerhahn an einen Präparator zu verkaufen?

Erklärung:

In der Bundeswildschutzverordnung wird der Besitz und der (gewerbsmäßige) Handel mit einigen Wildarten verboten. Zu diesen Wildarten gehört unter anderem auch das Auerwild. Der Verkauf an einen Präparator gilt als gewerbsmäßiger Handel.

A

Ja

B

Nein