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Ist ein Revierinhaber ohne weiteres berechtigt, einen in seinem verendet gefundenen an einen Präparator zu verkaufen?


In der Bundeswildschutzverordnung wird der und der (gewerbsmäßige) Handel mit einigen Wildarten verboten. Zu diesen Wildarten gehört unter anderem auch das . Der Verkauf an einen Präparator gilt als gewerbsmäßiger Handel.