Berechtigt der Jugendjagdschein zur Teilnahme an einer Streife auf Hasen mit fünf weiteren Schützen?

Erklärung:

„Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.“ (Siehe: § 16 III BJagdGJugendjagdschein)

Aufgrund der 5 Schützen handelt es sich bereits um eine Gesellschaftsjagd. An dieser darf der Inhaber des Jugendjagdscheins nicht als Schütze, sondern nur als Treiber teilnehmen.

A

Nein

B

Ja

C

Ja, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

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