Darf ein Revierinhaber einen Saufang zur Reduzierung stark zu Schaden gehenden Schwarzwildes ohne jagdbehördliche Genehmigung errichten und/oder betreiben?

Erklärung:

Ein Saufang darf immer nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden.

A

Ja

B

Nein