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Darf ein Revierinhaber einen Saufang zur Reduzierung stark zu Schaden gehenden Schwarzwildes ohne jagdbehördliche Genehmigung errichten und
Ein Saufang darf immer nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden.
Darf ein Revierinhaber einen Saufang zur Reduzierung stark zu Schaden gehenden Schwarzwildes ohne jagdbehördliche Genehmigung errichten und
Ein Saufang darf immer nur mit Genehmigung der unteren Jagdbehörde aufgestellt werden.