Was versteht man unter sog. FFH-Gebieten?

A

FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

B

FFH-Gebiete sind Flächen von Gemeinschaftsjagdrevieren mit rein landwirtschaftlicher Nutzung

C

Als FFH-Gebiete bezeichnet man die Flächen in Bayern, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der unteren Forstbehörde eingetragen sind