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Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?
Die Bejagung von Katzen fällt unter den Jagdschutz. Jagdgäste sind jedoch nicht zum Jagdschutz berechtigt.