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Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?
A
Ja
B
Nein
Das Perückengeweih allein gilt nicht als bedenkliches Merkmal.