Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?

Erklärung:

Die bläuliche Verfärbung des Bauch- und Brustfells ist ein bedenkliches Merkmal. Deshalb ist vor der Verwertung als Lebensmittel eine amtliche Fleischuntersuchung durchzuführen.

A

Ja

B

Nein