96 / 257
Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste A eingetragen werden?
A
Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
B
Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
C
Innerhalb von vier Wochen nach der Erlegung
D
Zum Ende des Jagdjahres