Welche Aussagen zur Brauchbarkeitsprüfung sind richtig?
Ein Hund, der eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden hat, gilt als jagdlich brauchbar
Eine bestandene Brauchbarkeitsprüfung qualifiziert den Hund für alle anfallenden Arbeiten
Die Brauchbarkeitsprüfung qualifiziert nur für die geprüften Arbeiten. Eine Schweißhundeprüfung qualifiziert also nicht für die Feldarbeit, sondern nur für die Schweißarbeit/Nachsuche.
Auch Jagdhunde, die keine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben, können jagdlich brauchbar sein und eingesetzt werden