Welche Aussagen zur Brauchbarkeitsprüfung sind richtig?

A

Ein Hund, der eine Brauchbarkeitsprüfung bestanden hat, gilt als jagdlich brauchbar

B

Eine bestandene Brauchbarkeitsprüfung qualifiziert den Hund für alle anfallenden Arbeiten

Die Brauchbarkeitsprüfung qualifiziert nur für die geprüften Arbeiten. Eine Schweißhundeprüfung qualifiziert also nicht für die Feldarbeit, sondern nur für die Schweißarbeit/Nachsuche.

C

Auch Jagdhunde, die keine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben, können jagdlich brauchbar sein und eingesetzt werden