Welche der nachgenannten Aussagen zum Forstlichen Gutachten in Bayern sind richtig?
Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird von den Hegegemeinschaften erstellt
Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird jährlich erstellt
Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten alle drei Jahre erstellt
Das Forstliche Gutachten ist eine wichtige Grundlage für die Festsetzung oder Bestätigung von Abschussplänen durch die untere Jagdbehörde
Das Forstliche Gutachten wird für jedes Jagdrevier getrennt erstellt