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Ein Veranstalter (Hundeverein) möchte in Ihrem Revier eine Hundeübung veranstalten. Können Sie Ihre Zustimmung verweigern?
A
Bei einer nichtgeplanten Veranstaltung ja. Bei einer geplanten z.B. Übung nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Jagdausübung erfolgt oder die Belange des Natur- oder Tierschutzes berührt werden.
B
Ja, generell.
C
Nein.