Ein Veranstalter (Hundeverein) möchte in Ihrem Revier eine Hundeübung veranstalten. Können Sie Ihre Zustimmung verweigern?
Bei einer nichtgeplanten Veranstaltung ja. Bei einer geplanten z.B. Übung nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung der Jagdausübung erfolgt oder die Belange des Natur- oder Tierschutzes berührt werden.
Ja, generell.
Nein.