Für den Erhalt bzw. für die Wiederansiedlung seltener Tier und Pflanzenarten möchten Sie in Ihrem Revier ein Niedermoorgrünland von Röhricht freihalten. Was müssen Sie beachten?
Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Maßnahme darf erst nach dem 16. Mai erfolgen.
Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Maßnahme muss sich im Einklang mit den Festlegungen einer möglicherweise vorhandenen Schutzgebietsverordnung befindet.
Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Röhricht darf nur gemulcht und nicht gemäht werden.