A
Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Maßnahme darf erst nach dem 16. Mai erfolgen.
B
Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Maßnahme muss sich im Einklang mit den Festlegungen einer möglicherweise vorhandenen Schutzgebietsverordnung befindet.
C
Berechtigung zur Flächennutzung muss vorhanden sein, Röhricht darf nur gemulcht und nicht gemäht werden.