Berechtigt der gültige Jagdschein zum Erwerb von Kurzwaffenmunition?
Ja, in Verbindung mit dem Personalausweis.
Ja.
Nein.
Jäger benötigen für den Erwerb von Kurzwaffenmunition eine Erwerbsberechtigung. Das kann entweder die Eintragung der Kurzwaffe in der WBK sein oder auch eine Munitionserwerbserlaubnis.