Ist die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd vorgeschrieben?

A

Die Bereithaltung von brauchbaren Jagdhunden steht allein in der Verantwortung des beteiligten Schützen.

B

Ja, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

C

Nein, eine Bereithaltung von Jagdgebrauchshunden steht im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.