Ist die Bereithaltung einer genügenden Zahl von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd vorgeschrieben?
Die Bereithaltung von brauchbaren Jagdhunden steht allein in der Verantwortung des beteiligten Schützen.
Ja, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nein, eine Bereithaltung von Jagdgebrauchshunden steht im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.