A
Gatter zur forstwirtschaftlichen Baumaufzucht dürfen jagdlich nicht genutzt werden.
B
Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.
C
Nein. Durch die Eingatterung ist ein befriedeter Bezirk entstanden.
Gatter zur forstwirtschaftlichen Baumaufzucht dürfen jagdlich nicht genutzt werden.
Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.
Nein. Durch die Eingatterung ist ein befriedeter Bezirk entstanden.