In Ihrem Revier ist ein Forstschutzgatter eingerichtet worden. Dürfen Sie dort in Zukunft Ihren Jagdhund buschieren lassen?
Gatter zur forstwirtschaftlichen Baumaufzucht dürfen jagdlich nicht genutzt werden.
Ja, es gibt keine jagdlichen Einschränkungen.
Nein. Durch die Eingatterung ist ein befriedeter Bezirk entstanden.