Wer prüft und stellt die Brauchbarkeit eines Jagdhundes gemäß der JagdHBV in Brandenburg fest?

A

Berechtigte Mitgliedsvereine des JGHV im Auftrag des LJV B

B

Oberste Jagdbehörde

C

Untere Jagdbehörde mit den Kreisjagdverbänden