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Was verstehen wir unter der "Kundigen Person"?
A
Behördendeutsch für den amtlich bestellten Wildschadensschätzer.
B
Derjenige, der gemäß EG-Lebensmittelhygienerecht in bestimmten Fällen die Erstuntersuchung des erlegten Wildes vornimmt.
C
Historisch: Berater eines Fürsten, der aus den Eingeweiden eines erlegten Wildes die Zukunft voraussagte.