Was verstehen wir unter der "Kundigen Person"?

A

Behördendeutsch für den amtlich bestellten Wildschadensschätzer.

B

Derjenige, der gemäß EG-Lebensmittelhygienerecht in bestimmten Fällen die Erstuntersuchung des erlegten Wildes vornimmt.

C

Historisch: Berater eines Fürsten, der aus den Eingeweiden eines erlegten Wildes die Zukunft voraussagte.