Was verstehen wir unter der "Kundigen Person"?
Behördendeutsch für den amtlich bestellten Wildschadensschätzer.
Derjenige, der gemäß EG-Lebensmittelhygienerecht in bestimmten Fällen die Erstuntersuchung des erlegten Wildes vornimmt.
Historisch: Berater eines Fürsten, der aus den Eingeweiden eines erlegten Wildes die Zukunft voraussagte.