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Welche Aussagen bzgl. tot aufgefundenem Unfallwild sind richtig?
A
Aufgefundenes Unfallwild kann bedenkenlos vermarktet werden.
B
Die Vermarktung von tot aufgefundenem Unfallwild ist eine Straftat.
C
Tot aufgefundenes Unfallwild kann nach amtlicher Fleischuntersuchung an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden.