Welche Aussagen bzgl. tot aufgefundenem Unfallwild sind richtig?

A

Aufgefundenes Unfallwild kann bedenkenlos vermarktet werden.

B

Die Vermarktung von tot aufgefundenem Unfallwild ist eine Straftat.

C

Tot aufgefundenes Unfallwild kann nach amtlicher Fleischuntersuchung an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden.