Welche Aussagen bzgl. tot aufgefundenem Unfallwild sind richtig?
Aufgefundenes Unfallwild kann bedenkenlos vermarktet werden.
Die Vermarktung von tot aufgefundenem Unfallwild ist eine Straftat.
Tot aufgefundenes Unfallwild kann nach amtlicher Fleischuntersuchung an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden.