Wie kann die Grenze zwischen zwei gemeinschaftlichen Jagdbezirken geändert werden ?

A

Dies kann ausschließlich die Untere Jagdbehörde durch Verwaltungsakt anordnen.

B

Eine formlose Vereinbarung der Pächter ist ausreichend

C

Eine schriftliche Vereinbarung der beteiligten Jagdgenossenschaften reicht aus.