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Ist der Jagdausübungsberechtigte dazu verpflichtet, den Jagdschutz auszuüben?
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Jagdbezirk auszuüben. ( § 38 II BbgJagdG)
Ist der Jagdausübungsberechtigte dazu verpflichtet, den Jagdschutz auszuüben?
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Jagdbezirk auszuüben. ( § 38 II BbgJagdG)