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Ist der Jagdausübungsberechtigte dazu verpflichtet, den Jagdschutz auszuüben?
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Jagdbezirk auszuüben. (§ 38 II BbgJagdG)
Ist der Jagdausübungsberechtigte dazu verpflichtet, den Jagdschutz auszuüben?
Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, den Jagdschutz in seinem Jagdbezirk auszuüben. (§ 38 II BbgJagdG)