Welche Hunde dürfen nicht vom Jagdschutzberechtigten geschossen werden?
Es gibt keinerlei Ausnahmen für das Schießen von Hunden.
Nicht geschossen werden dürfen Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde, soweit sie als solche kenntlich sind.
Sämtliche Jagdhunderassen dürfen nicht geschossen werden.