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Eine Fläche von 0,5 ha wird von einem
Eigenjagdbezirk
umschlossen, wer darf dort die Jagd ausüben?
Erklärung
Musterantwort
Regel:
Werden Flächen unter 75 ha von einem Jagdbezirk umschlossen, so sind sie auf jeden Fall dessen Bestandteil.
Anwendung:
Der
Jagdausübungsberechtigte
des umschließenden
Eigenjagdbezirks
darf die Jagd auf der 0,5 ha großen Enklave ausüben.
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