Was ist "Landeswald" im Sinne dieses Landeswaldgesetzes (LWaldG).
Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum der Städte und Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts steht
Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum des Landes Brandenburg steht.
Zum Landeswald zählt jeder im Land Brandenburg stehender Baum.