Was ist "Landeswald" im Sinne dieses Landeswaldgesetzes (LWaldG).

A

Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum der Städte und Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts steht

B

Landeswald ist Wald, der im Alleineigentum des Landes Brandenburg steht.

C

Zum Landeswald zählt jeder im Land Brandenburg stehender Baum.