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Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen um es als "Entschädigung" für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?
A
Es wäre ohnehin jeder Jäger damit einverstanden, da sich jeder schon einmal selbst in einer solchen Situation befunden hat.
B
Ja, dies ist problemlos möglich, da eine. Regelung im brandenburgischen Jagdgesetz vorhanden ist.
C
Nein, denn damit würde er den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen (§ 292 StGB).