Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen um es als "Entschädigung" für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?
Es wäre ohnehin jeder Jäger damit einverstanden, da sich jeder schon einmal selbst in einer solchen Situation befunden hat.
Ja, dies ist problemlos möglich, da eine. Regelung im brandenburgischen Jagdgesetz vorhanden ist.
Nein, denn damit würde er den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen ( § 292 StGB).