Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen um es als "Entschädigung" für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?

A

Es wäre ohnehin jeder Jäger damit einverstanden, da sich jeder schon einmal selbst in einer solchen Situation befunden hat.

B

Ja, dies ist problemlos möglich, da eine. Regelung im brandenburgischen Jagdgesetz vorhanden ist.

C

Nein, denn damit würde er den Straftatbestand der Jagdwilderei erfüllen ( § 292 StGB).