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Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen um es als "Entschädigung" für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?
Darf der Fahrzeugführer beim Wildunfall das Unfallwild in sein Auto verladen um es als "Entschädigung" für den zerstörten Wagen mit nach Hause zu nehmen?