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Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
A
ja, für einen unbegrenzten Zeitraum
B
ja, maximal einen Monat lang
C
nein,nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte
Kann der Jäger beim Waffenhändler durch Vorlage des Jahresjagdscheins Langwaffen zur Ansicht mitnehmen?
ja, für einen unbegrenzten Zeitraum
ja, maximal einen Monat lang
nein,nur in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte