Ist die Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirk in mehrere selbstständige Jagdbebezirke zulässig?
Ja, die Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes ist zulässig, wenn eine Mindestgröße von 250 Hektar gegeben ist und die betroffenen Hegegemeinschaften zugestimmt haben.
Ja, wenn die Jagdgenossenschaft dies beschlossen hat und jeder Teil für sich die Mindestgröße von 500 Hektar hat und eine ordnungsgemäße Jagdausübung gestattet.
Nein, die Teilung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirkes ist stets unzulässig.