Was ist unter "Wald" im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen.
jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.
in der Flur oder in bebautem Gebiet gelegene einzelne Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken und Schutzpflanzungen bestockte sowie als Baumschulen verwendete Flächen
zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen