Was ist unter "Wald" im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen.

A

jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.

B

in der Flur oder in bebautem Gebiet gelegene einzelne Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken und Schutzpflanzungen bestockte sowie als Baumschulen verwendete Flächen

C

zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen