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Was ist unter "Wald" im Sinne des Landeswaldgesetzes (LWaldG) zu verstehen.
A
jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche.
B
in der Flur oder in bebautem Gebiet gelegene einzelne Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken und Schutzpflanzungen bestockte sowie als Baumschulen verwendete Flächen
C
zu Wohnbereichen gehörende Parkanlagen