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Kann die Jagdgenossenschaft ihren Jagdbezirk in Teilen an verschiedene Jäger verpachten ?
A
Ja, wenn eine Genehmigung der Unteren Jagdbehörde vorliegt.
B
Ja, wenn jeder Teil mindestens 250ha groß ist
C
Nein, das ist grundsätzlich unzulässig.