Welche allgemeine Verbote nach dem Tierschutzgesetz muss ein Jäger bei der Ausbildung seines Jagdhundes beachten?
Die Ausbildung darf nie in der freien Natur vorgenommen werden, da es zu einem Kontakt mit wildlebenden Tieren kommen könnte.
Es ist verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Tiere dürfen nur von ausgebildeten und lizenzierten Fachleuten trainiert und ausgebildet werden.