Wie ist die Jagdzeit für den Fuchs im Bundesland Tirol gesetzlich festgelegt?
Der Fuchs darf in Tirol nur außerhalb der Aufzuchtzeit bejagt werden.
Die Bejagung ist nur in den Wintermonaten von Oktober bis Februar zulässig.
Der Fuchs ist in Tirol ganzjährig jagdbar.
Der Fuchs hat eine Schonzeit während der Hauptsetzzeit von März bis Mai.