Welcher der folgenden Sachverhalte stellt in Niederösterreich gemäß dem NÖ Jagdgesetz 1974 einen Verstoß gegen die Bestimmungen über Wildbret und Trophäen dar?
Das Inverkehrbringen von Eiern des Federwildes ohne oder entgegen einer entsprechenden Bewilligung.
Das bloße Berühren von Eierschalenresten nach dem erfolgreichen Schlupf des Federwildes.
Die unentgeltliche Weitergabe von rechtmäßig angeeigneten Abwurfstangen an Familienmitglieder.
Das Fotografieren von Nestern des Federwildes während der Setz- und Brutzeit.