Ein Grundeigentümer in Oberösterreich besitzt eine zusammenhängende Grundfläche von 60 ha. Wie viele Hektar muss er mindestens zusätzlich erwerben, um die gesetzliche Mindestgröße für die Begründung einer Eigenjagd in diesem Bundesland zu erreichen?
90 ha
55 ha
240 ha
40 ha