Welche rechtlichen Konsequenzen hat das Unterlassen der Meldung einer Wildseuche für einen Jäger in Österreich?
Es handelt sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, bei der die Geldstrafe unabhängig vom Verschulden maximal 500 Euro beträgt.
Es handelt sich um ein gerichtliches Delikt, das zwingend mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bedroht ist.
Es handelt sich um eine Verwaltungsübertretung, die bei vorsätzlicher Unterlassung mit einer Geldstrafe von bis zu 4.360 Euro geahndet werden kann.
Die Unterlassung wird ausschließlich durch den lebenslangen Entzug der Jagdkarte ohne zusätzliche Geldstrafe sanktioniert.