Was versteht man im österreichischen Jagdrecht unter dem Begriff 'Jagdeinschlüsse'?
Grundstücke, die vollständig von Eigenjagdgebieten umschlossen sind und selbst die Mindestgröße für eine Eigenjagd nicht erreichen.
Flächen innerhalb einer Genossenschaftsjagd, auf denen die Jagdausübung gesetzlich verboten ist.
Kleine Waldparzellen, die ausschließlich der Holzgewinnung dienen und jagdlich nicht relevant sind.
Jagdgebiete, die durch Wildschutzzäune vollständig von der Umgebung abgegrenzt sind.