Auf welche Weise erlangt eine Person rechtlich die Stellung als Inhaber einer Eigenjagd?
Ausschließlich durch die Pachtung einer entsprechenden Fläche von der Gemeinde für eine Dauer von mindestens zehn Jahren.
Durch die Zuweisung eines Jagdgebietes durch die Landesregierung nach erfolgreich abgelegter Jagdprüfung.
Durch die bloße Bestellung zum Jagdschutzorgan durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde ohne eigenes Grundeigentum.
Durch den Erwerb des Grundeigentums an einer jagdlich nutzbaren Fläche, beispielsweise durch Kauf, Erbgang oder Schenkung.