Welche Aussage beschreibt das grundsätzliche Betretungsrecht des Waldes in Österreich korrekt?
Das Betreten des Waldes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des jeweiligen Grundeigentümers erlaubt.
Das Betretungsrecht gilt ausschließlich für Personen mit einem gültigen Jagd- oder Fischereischein.
Jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.
Der Wald darf nur auf behördlich gekennzeichneten Wanderwegen betreten werden.