Welche der folgenden Aufgaben fallen primär in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörden?
Die Entschädigung von Landwirten für sämtliche Ernteausfälle durch geschützte Tierarten.
Sicherstellung der Einhaltung von Umweltgesetzen und Förderung des Bewusstseins für Naturschutzinitiativen.
Die ausschließliche Verwaltung forstwirtschaftlicher Betriebe im staatlichen Besitz.
Die alleinige Erstellung von Abschussplänen für Schalenwild zur Regulation der Waldverjüngung.