Wie gestaltet sich das rechtliche Verfahren zur Abschussplanerstellung in Niederösterreich?
Der Jagdausübungsberechtigte erstellt den Plan und dieser tritt ohne weiteres Zutun der Behörde nach einer Frist von vier Wochen in Kraft.
Der Jagdausübungsberechtigte stellt den Plan auf, die rechtliche Grundlage für den Abschuss bildet die Abschussverfügung der Bezirksverwaltungsbehörde.
Der Bezirksjägermeister erstellt den Abschussplan eigenständig und übermittelt diesen als Bescheid an den Jagdausübungsberechtigten.
Die Bezirksverwaltungsbehörde erstellt den Plan von Amts wegen, der Jagdausübungsberechtigte muss diesen lediglich bestätigen.