Die VSG Jagd schreibt hinsichtlich der Munition vor

A

Es darf nur für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden

B

Flintenlaufgeschoßpatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind

C

Aufgequollene Schrotpatronen aus Pappe dürfen nicht mehr verwendet werden