Die VSG Jagd schreibt hinsichtlich der Munition vor
Es darf nur für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden
Flintenlaufgeschoßpatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind
Aufgequollene Schrotpatronen aus Pappe dürfen nicht mehr verwendet werden