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Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt,
A
Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) mitzunehmen
B
C
Schusswaffen über einen Zeitraum von 3 Monaten zu überlassen
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt,
Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) mitzunehmen
Schusswaffen über einen Zeitraum von 3 Monaten zu überlassen