Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlschlag nach dem Hessischen Waldgesetz ist richtig?

A

Kahlschläge sind grundsätzlich der natürlichen Wiederbewaldung zu überlassen

B

Kahlschläge über 1 ha Größe sind zu vermeiden

C

Kahlschläge über 0,5 ha müssen spätestens nach 6 Jahren wieder bestockt sein