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Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlschlag nach dem Hessischen Waldgesetz ist richtig?
A
Kahlschläge sind grundsätzlich der natürlichen Wiederbewaldung zu überlassen
B
Kahlschläge über 1 ha Größe sind zu vermeiden
C
Kahlschläge über 0,5 ha müssen spätestens nach 6 Jahren wieder bestockt sein