Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlschlag nach dem Hessischen Waldgesetz ist richtig?
Kahlschläge sind grundsätzlich der natürlichen Wiederbewaldung zu überlassen
Kahlschläge über 1 ha Größe sind zu vermeiden
Kahlschläge über 0,5 ha müssen spätestens nach 6 Jahren wieder bestockt sein