In welchen Gebieten ist das Anlegen von Wildäckern aus naturschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich verboten?
Das Anlegen von Wildäckern ist auf allen ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen untersagt.
In einem Umkreis von 500 Metern um forstwirtschaftliche Kulturen ist die Anlage verboten.
Das Anlegen von Wildäckern ist in gesetzlich geschützten Biotopen verboten.
Wildäcker dürfen grundsätzlich nicht in der Nähe von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitzen angelegt werden.