Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?

A

Meldung bei einem Untersuchungsinstitut

B

jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen

C

Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt )