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Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?
A
Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
B
jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
C
Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt )