Was hat der Revierinhaber zu tun, wenn der Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche besteht?
Meldung bei einem Untersuchungsinstitut
jedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
Meldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt )