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Die Verwendung von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd ...
A
ist gesetzlich vorgeschrieben.
B
liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
C
liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.
Die Verwendung von brauchbaren Jagdhunden bei Ausübung der Jagd ...
ist gesetzlich vorgeschrieben.
liegt im Ermessen des Jagdausübungsberechtigten.
liegt in der Verantwortung des beteiligten Schützen.