Welche Anforderung an die Anbindehaltung für Hunde ist zu erfüllen?
die Anbindung muss an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleitenkönnen
im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegung behindern oder zu Verletzungen führen können; der Boden muss trittsicher sein und leicht sauber und trocken zu halten sein
Die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten (§ 7 Abs. 1 TierSCHHuV)