Bei welchen der nachgenannten Gefahrenlagen sind nach der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) die Läufe der Schusswaffen zu entladen?

A

Besteigen eines Hochsitzes

B

Überwinden von Hindernissen

C

Schlechte Wetterverhältnisse

D

Pirschen im Moor