205 / 535
Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?
A
Jagdbehörde
B
Ordnungsamt
C
Gemeinde
D
bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle
Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?
Jagdbehörde
Ordnungsamt
Gemeinde
bei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle